Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle – einschließlich zukünftiger – Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen uns, der Trends & Brands.ruhr GmbH & Co. KG, Westendhof 10, 45143 Essen (nachfolgend „Verkäufer“), und unseren Kunden (nachfolgend „Vertragspartner“).
- Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
- Endverbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die Waren letztlich zu privaten Zwecken nutzen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Abnehmer über alle für Endverbraucher geltenden gesetzlichen Informations und Sicherheitspflichten aufzuklären. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Verkäufer keine eigenen B2C-Verträge mit Endverbrauchern abschließt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Unverbindliche Produktdarstellung, Angebot und Vertragsabschluss
- Prospekte, Kataloge, Preislisten, Datenblätter, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen dienen ausschließlich der Produktpräsentation und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
- Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (einschließlich EMail) oder durch (Teil-)Auslieferung/Übergabe der Ware an den Vertragspartner zustande.
- An Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden.
3. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie etwaiger Transport und Lieferzuschläge.
- Soweit Preise in einer Fremdwährung angegeben oder Zahlungen in einer Fremdwährung erfolgen, ist ausschließlich der zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs maßgebliche Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Wechselkursänderungen zwischen Vertragsschluss, Rechnungsstellung und Zahlungseingang trägt allein der Vertragspartner. Etwaige Bankgebühren oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Fremdwährungsumrechnung gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Der Kaufpreis zuzüglich etwaiger Transportkosten und Lieferzuschläge ist bei Empfang der Ware fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. Vorkasse, Teilzahlung oder Kreditversicherung).
- Die Zahlung kann per Vorkasse, Rechnung oder nach gesonderter Absprache per Lastschrift oder anderen Zahlungsarten erfolgen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Zahlungsverzug: Gerät der Vertragspartner in Verzug, sind wir berechtigt,
- Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. zu verlangen,
- die gesetzlich festgelegte Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern und/oder
- Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten, unbeschadet eines weiteren nachweisbaren Schadens.
- Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Der Verkäufer ist berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen, soweit nach Vertragsschluss Zölle, Einfuhrabgaben, sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben oder vergleichbare Kosten für die Lieferung der Ware erhöht werden. Der Verkäufer wird den Vertragspartner unverzüglich über eine derartige Preisänderung informieren; die Anpassung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Erhöhung der Abgaben wirksam wird.
4. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang
- Sofern Lieferung durch uns oder ein von uns beauftragtes Transportunternehmen vereinbart ist, wird ein verbindlicher Liefertermin im Nachgang zur Bestellung schriftlich festgelegt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei frachtfreier Lieferung – mit Bereitstellung der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers und Anzeige der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Gleiches gilt bei Annahmeverzug des Vertragspartners; handelsübliche und zumutbare Teillieferungen sind zulässig und bewirken jeweils den Gefahrübergang.
- Liefer und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
- Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch seinen Vorlieferanten vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Verkäufer wird den Vertragspartner über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere auf Ersatzbeschaffung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner im Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Vertragspartner erfolgt stets für den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Vertragspartners als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Vertragspartner dem Verkäufer anteilig Miteigentum überträgt und dieses unentgeltlich verwahrt.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung) gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Vertragspartner bleibt widerruflich zur Einziehung der Forderungen berechtigt; die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Der Verkäufer wird die Forderungen jedoch nicht einziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.
- Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers verpflichtet.
6. Regulatorische Compliance, Produktsicherheit
- Wir gewährleisten, dass die gelieferte Ware den jeweiligen EUVorschriften entspricht, insbesondere – soweit einschlägig – der
- Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988,
- Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED),
- Niederspannungs und EMVRichtlinie (2014/35/EU; 2014/30/EU),
- RoHSRichtlinie 2011/65/EU,
- WEEERichtlinie 2012/19/EU,
- Batterieverordnung (EU) 2023/1542,
- Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG,
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. ab 20.01.2027 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230,
- REACH und CLPVerordnung,
- sowie sonstigen einschlägigen EU-Vorschriften.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle für das Inverkehrbringen innerhalb des EWR zusätzlich geltenden nationalen Vorschriften einzuhalten (z. B. Verpackungsgesetz, ElektroG, Marktüberwachungspflichten) und sorgt dafür, dass Endverbraucher alle erforderlichen Informationen (Bedienungs und Sicherheitsanleitungen, Recyclinghinweise) erhalten.
- Soweit gesetzlich vorgeschrieben (z. B. bei WEEE, Batterien, Verpackungen) erfolgt die Registrierung bzw. Meldung auf unseren Namen; der Vertragspartner übernimmt die Erfüllung von Rücknahme und Entsorgungspflichten gegenüber Endverbrauchern, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Entstehen dem Verkäufer infolge einer Pflichtverletzung des Vertragspartners, insbesondere wegen Verletzung gesetzlicher Produkt- oder Sicherheitsvorschriften, Rückruf-, Nachrüst- oder vergleichbare Kosten, so trägt der Vertragspartner diese Kosten und stellt den Verkäufer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
7. Selektive Vertriebssysteme, Markenrichtlinien
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, vor jedem Weiterverkauf der von uns bezogenen Waren zu prüfen,
- ob für die jeweilige Marke ein selektives oder anderweitig restriktives Vertriebssystem besteht, und
- ob er für den beabsichtigten Vertriebskanal (insbesondere Online-Marktplätze wie Amazon, eBay u. a.) autorisiert ist.
- Soweit der Hersteller oder Markeninhaber verbindliche Anforderungen an Lagerung, Präsentation, Beratung, Service-Level oder sonstige Qualitätsstandards stellt, hat der Vertragspartner diese vollumfänglich einzuhalten und auf Anforderung schriftlich nachzuweisen.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Ware nicht über Plattformen, Dritt-Länder oder sonstige Absatzwege zu vertreiben, die durch gesetzliche Vorgaben, Hersteller-/Markenrichtlinien oder individuelle Händlerverträge untersagt sind.
- Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Folgen, die sich aus einem Verstoß des Käufers gegen selektive Vertriebssysteme, Markenrichtlinien oder wettbewerbs-/markenrechtliche Vorgaben ergeben.
- Der Vertragspartner stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Markeninhaber, Konkurrenz-unternehmen, Behörden) frei, die aus einer solchen Pflichtverletzung resultieren, und ersetzt alle dadurch entstehenden Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechts- und Beratungskosten).
- Verstößt der Vertragspartner gegen die vorstehenden Pflichten oder werden entsprechende Verstöße substantiiert behauptet, ist der Verkäufer berechtigt
- Lieferungen zurückzuhalten,
- bestehende Lieferverträge fristlos zu kündigen und
- weitere Belieferungen von der Vorlage geeigneter Nachweise zur Compliance abhängig zu machen, ohne dass dem Vertragspartner hieraus Ansprüche erwachsen.
- Der Vertragspartner hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu informieren,
- sobald erkennbar ist, dass Beschränkungen selektiver Vertriebssysteme betroffen sein könnten, oder
- sobald Ansprüche Dritter oder Behördenverfahren in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden.
Der Vertragspartner unterstützt den Verkäufer bei der Abwehr solcher Ansprüche in zumutbarem Umfang.
8. Mängelrechte (Gewährleistung)
- Die Rechte des Käufers bei Sach und Rechtsmängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachstehend nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Der Vertragspartner hat offensichtliche Mängel der Verpackung oder Ware unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB bleibt unberührt). Äußerlich erkennbare Transportschäden soll sich der Vertragspartner bei Übergabe von der Transportperson schriftlich bestätigen lassen. Versteckte Mängel sind ebenso unverzüglich nach ihrem Erkennen zu rügen.
- Ist die Ware mangelhaft, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
9. Höhere Gewalt (Force Majeure)
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer Vertragspartei ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die vertraglichen Pflichten für die Dauer und im Umfang der Behinderung auszusetzen. Höhere Gewalt umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend: Krieg, Kriegshandlungen, Terroranschläge, Aufruhr, Embargos, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe sowie andere unvorhersehbare, außerhalb der Kontrolle der Partei liegende Ereignisse.
- Jede Partei hat die andere unverzüglich über das Eintrittsereignis und dessen voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind angemessen abzurechnen.
- Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund höherer Gewalt sind unter Berücksichtigung von § 10 ausgeschlossen.
10. Haftung
- Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen sowie sonstige indirekte oder mittelbare Schäden ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
11. Mitwirkungspflichten bei marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
- Melde- und Kooperationspflicht
Erkennt der Käufer, dass ein Dritter markenrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen ihn aufgrund der gelieferten Produkte geltend macht, so hat er den Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen schriftlich zu informieren und alle hierfür erforderlichen Unterlagen (z. B. Klageschrift, Abmahnung, Unterlassungserklärung) dem Verkäufer vollständig auszuhändigen.
Der Käufer hat dem Verkäufer Gelegenheit zu gewähren, die Rechtsverteidigung und/oder Vergleichsverhandlungen selbst zu führen. - Folgen bei Pflichtverstößen
Verletzt der Käufer die Pflichten nach (1), unterlässt er insbesondere die Information oder führt er ohne rechtzeitige Einbindung Verhandlungen bzw. schließt er einen Vergleich mit dem Dritten ab, entfalten solche Verhandlungen oder Vergleiche keinerlei Bindungswirkung zu Lasten des Verkäufers.
In diesem Fall haftet der Verkäufer nicht für einen etwaig entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden, die dem Käufer hieraus entstehen, es sei denn, dem Verkäufer ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen. - Definition „vergleichsweise Abrede“
Eine „vergleichsweise Abrede“ im Sinne dieser Klausel ist jede Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Dritten, durch die Ansprüche abgegolten oder unterlassen werden sollen (z. B. Zahlung einer Entschädigung, Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe, Änderung des Werbeauftritts o. Ä.). - Anwendbarkeit sonstiger Haftungsregelungen
Soweit in diesen AGB weitergehende Haftungsbegrenzungen oder -freistellungen (z. B. Pauschalbeträge, Haftungsobergrenzen) vereinbart sind, gelten diese auch für Ansprüche nach den vorstehenden Ziffern 1–3.
12. Vertraulichkeit
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen, insbesondere technische Daten, Zeichnungen, Muster, Spezifikationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des Vertrages zu verwenden.
- Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zulässig.
- Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange und soweit die Informationen nicht allgemein bekannt oder ohne Verletzung dieser Pflicht öffentlich zugänglich geworden sind.
13. Rücknahme und Entsorgung (WEEE/Batterien/Verpackung)
- Sofern wir gemäß WEEERichtlinie bzw. nationalem ElektroG als Hersteller registriert sind, nehmen wir Altgeräte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zurück.
- Bei Batterien oder akkubetriebenen Produkten gelten die Rücknahme und Informationspflichten der Verordnung (EU) 2023/1542; der Vertragspartner stellt uns von Rücknahmekosten frei, sofern vertraglich vereinbart.
- Transport und Verkaufsverpackungen nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zurück oder beteiligen uns an einem dualen System gemäß VerpackG.
14. Exportkontrolle, Embargo
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle einschlägigen Export, Zoll und Devisenvorschriften sowie EU/USEmbargobestimmungen einzuhalten und uns von allen Ansprüchen und Schäden freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Vorschriften resultieren. Verstößt der Vertragspartner gegen diese Pflichten, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und darüber hinaus Ersatz sämtlicher dadurch entstehenden Schäden, Aufwendungen und Verluste zu verlangen.
15. Datenschutz; Vertraulichkeit
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich gemäß den Bestimmungen der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSGneu). Nähere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter https://tab.ruhr/privacy.
16. Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Essen, Deutschland.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.